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Jul 05

Anmeldung bei der Berufsschule

Jeder Schüler, der zum Schuljahresende 2020/21 eine allgemeinbildende Schule vor Erfüllung seiner 12-jährigen Schulpflicht verlässt, bleibt grundsätzlich innerhalb des berufsbildenden Schulwesens schulpflichtig.

Wer nach den Sommerferien eine Ausbildung gewerblich-technischer Fachrichtung beginnt, muss sich zum Schuljahresbeginn am 02.09.2021, dem ersten Schultag nach den Sommerferien, um 8:00 Uhr zur Einschulung in der Berufsbildenden Schule II Kerschensteiner-Schule, Wiekhorner Heuweg 56-58, 27753 Delmenhorst, melden. Der Termin gilt auch, wenn das Ausbildungsverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt im kommenden Schuljahr beginnt.

Mitzubringen sind:

  1. das letzte Schulzeugnis (Original oder Fotokopie),
  2. Kopie des Ausbildungsvertrages,
  3. Anschrift des Ausbildungsbetriebes,
  4. Kopie des Personalausweises und
  5. Schreibzeug

Für Schüler, die eine berufliche Vollzeitschule besuchen werden, ist der in der Aufnahmezusage angegebene Einschulungstermin maßgeblich.

Alle übrigen Schüler, die weder ein Ausbildungsverhältnis eingehen noch eine Zusage für eine berufliche Vollzeitschule erhalten haben, müssen sich ebenfalls am 02. September 2021 um 8:00 Uhr in den Berufsbildenden Schulen II, Wiekhorner Heuweg 56-58, 27753 Delmenhorst, zwecks Erfüllung ihrer Schulpflicht melden.