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Apr 22
Corona-Sonderseite

Aktualisiert: Mi., 11.02.2021; 15:40 Uhr

Gemäß Erlass des Landes Niedersachsen wird der Lockdown bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Dies bedeutet für den Unterricht in dieser Zeit: Grundsätzlich verbleiben alle Schülerinnen und Schüler an den Schultagen Zuhause oder in den Betrieben und werden durch ihre Lehrkräfte lt. Stundenplan durch Distanzlernen unterrichtet (Szenario C). Praktika und praktische Ausbildung in den Betrieben und Einrichtungen finden in der bisherigen Form statt, bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Klassenlehrkraft.
Um erhöhte Ausfallzeiten zu kompensieren und eine angemessene Prüfungsvorbereitung zu gewährleisten, findet für folgende Klassen der Unterricht ab Montag gemäß Stundenplan als Präsenzunterricht statt:

  • Klasse 13 des Beruflichen Gymnasiums aller Fachrichtungen
  • Fachoberschule Informatik Klasse 12
  • Berufsfachschule Informationstechnische Assistenten Klasse 2

Wir bitten von Besuchen im Sekretariat abzusehen. Bitte rufen Sie bei sämtlichen Fragen und Angelegenheiten unter Tel.: 04221-8550 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)bbs2(dot)de. Ggf. erfolgt dann eine Terminabsprache.

 

Weitere Informationen, Anträge uvm. (alle roten Begriffe sind mit einem Link hinterlegt)

  • Digitale Endgeräte für den Distanzunterricht
  • Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (05.02.2021):
    Jobcenter finanzieren IT-Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht
  • Merkblatt für Auszubildende
  • 06.01.2021 Brief Schulleiter Ulrich Droste
  • Briefe von Grant Hendrik Tonne Niedersächsischer Kultusminister
  • Maskenpflicht gilt:
    • Auf dem gesamten Außenschulgelände (bei Ankunft, während der Pausen, beim Verlassen)
    • In den Fluren und Gängen sowie in Aufenthaltsbereichen
    • In Räumen oder Zeiten, in denen der geforderte Mindestabstand von 1,5m nicht gewährleitet werden kann. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken wird während des Unterrichts dringend empfohlen!
    • Mund‐Nasen‐Masken dürfen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude in den Pausen zum Essen nur abgesetzt werden, wenn man sich gesetzt hat oder an einer Stelle mit ausreichendem Abstand zu anderen Personen steht. Das Essen im Gehen ohne Maske ist nicht zulässig.
  • Schaubild Regelungen für Schulen
  • Krankheitssymptome
    Brief an Eltern- und Erziehungsberechtigte 25.09.2020
    Darf mein Kind in die Schule?
  • Beratungsangebote
  • Rahmenhygieneplan
    Den Rahmenhygieneplan für unsere Schule finden Sie hier: Rahmenhygieneplan
  • Lageplan für das Abstandsgebot
    Um das Zusammentreffen von vielen Menschen zu vermeiden, haben wir die Schule in sechs Bereiche mit jeweils eigenen Eingängen und Pausenbereichen eingeteilt: Lageplan

    Innerhalb des Klassenraums und der Klassengemeinschaft besteht jetzt wieder ein Abstandsgebot von 1,5 m zwischen den Schülerinnen und Schülern.
  • Verhaltensregeln und Hygienevorschriften
    Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte steht bei uns an erster Stelle. Folgende Verhaltensregeln zum Infektionsschutz gelten ab sofort für Sie. Das letzte Blatt bringen Sie bitte unterschrieben zum Präsenzunterricht wieder mit! Die Regeln sowie die Belehrung zum Infektionsschutz finden Sie hier: Verhaltensregeln
  • Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht im Härtefall
    Für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, bei denen gemäß Definition des Robert‐Koch‐Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs besteht, kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden: Antrag auf Befreiung
  • Leitfaden „Lernen zu Hause“ für Eltern und Schülerinnen und SchülerDas Niedersächsische Kultusministerium hat einen Leitfaden für das Lernen zu Hause erstellt. Sie finden diesen hier: Leitfaden.
  • E-Learning und Arbeitsmaterialien
    Lehrkräfte versorgen die Schülerinnen und Schüler mit Arbeitsmaterialien (Software „Teams“ oder per E-Mail) über die abgesprochenen Kommunikationswege. Die Ergebnisse werden als Zusatzleistungen positiv bei der Notenermittlung berücksichtigt.
  • Sportunterricht
    Sportunterricht findet bis auf weiteres nicht statt
  • Lüften
    Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens alle 20 Minuten, in jeder Pause und
    vor jeder Schulstunde, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über 3‐4 Minuten vorzunehmen. Bitte tragen Sie eine der Jahreszeit entsprechende Kleidung.
  • Weitere Informationen finden Sie hier: Niedersächsisches Kultusministerium

Wir wünschen wir Ihnen eine angenehme Zeit und bleiben Sie gesund!