fbpx

News

Jun 14

‼️ Anmeldungen bei der Berufsschule ‼️

Jede/r Schüler/in, die/ der zum Schuljahresende 2016/17 eine allgemeinbildende Schule vor Erfüllung seiner 12-jährigen Schulpflicht verlässt, bleibt grundsätzlich innerhalb des berufsbildenden Schulwesens schulpflichtig.

Wer nach den Sommerferien eine Ausbildung gewerblich-technischer Fachrichtung beginnt, muss sich zum Schuljahresbeginn am 03.08.2017, dem ersten Schultag nach den Sommerferien, um 8:00 Uhr zur Einschulung in der Berufsbildenden Schule II – Kerschensteiner-Schule, Wiekhorner Heuweg 56-58, 27753 Delmenhorst, melden. Der Termin gilt auch, wenn das Ausbildungsverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt im kommenden Schuljahr beginnt.
Mitzubringen sind:

1. das letzte Schulzeugnis (Original oder Fotokopie),
2. Kopie des Ausbildungsvertrages,
3. Anschrift des Ausbildungsbetriebes,
4. Kopie des Personalausweises und
5. Schreibzeug.

Für Schüler/innen, die eine berufliche Vollzeitschule besuchen werden, ist der in der Aufnahmezusage angegebene Einschulungstermin maßgeblich. Alle übrigen Schüler/innen, die weder ein Ausbildungsverhältnis eingehen noch eine Zusage für eine berufliche Vollzeitschule erhalten haben, müssen sich ebenfalls am 03. August 2017 um 8:00 Uhr in den Berufsbildenden Schulen II, Wiekhorner Heuweg 56-58, 27753 Delmenhorst, zwecks Erfüllung ihrer Schulpflicht melden.

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen!