In die Klasse I kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.
In die Klasse 2 der Berufsfachschule – Sozialpädagogische
Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent – kann aufgenommen werden, wer
- eine zweijährige Berufsfachschule – Sozialpädagogik – oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
- eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
- nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist
- oder nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und
a) mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war oder
b) an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens ein Jahr lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.
Für Kopien, Bücher und außerschulische Seminare (eintägig und mehrtägig) entstehen Kosten.
Mit dem Abschlusszeugnis wird
- Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / staatlich geprüfter
Sozialpädagogischer Assistent zuerkannt
- Unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahmevoraussetzung für den Besuch der Fachschule Sozialpädagogik erworben.
- der erweiterte Sekundarabschluss I erworben.