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Sozialpädagogik

Übersicht

Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent

Ausbildungsziele

Die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent ermöglicht die Berufsausbildung zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin oder zum staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten.

Die Ausbildung befähigt Sie als Zweitkraft in dem sozialpädagogischen Arbeitsfeld mit Kindern zu arbeiten. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Anforderungen der sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches vertraut. Sie lernen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse im Team zu gestalten. Dazu erwerben Sie pädagogische Grundlagen wie Beobachtungsfähigkeit, Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung und zur bedürfnisorientierten Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Prozesse.

Inhalte

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache/Kommunikation
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion

Berufsbezogener Lernbereich – Theorie mit den Modulen:

Zusätzlich wird das Optionale Lernangebot unterrichtet, in dem Unterrichtsinhalte ergänzt oder vertieft werden.

Berufsbezogener Lernbereich – Praxis

Die praktische Ausbildung unterteilt sich in die Module Reflexion der praktischen Ausbildung und Durchführung der praktischen Ausbildung. Die praktische Ausbildung beträgt 840 Stunden, und für Quereinsteiger (in Klasse II) 600 Stunden. Im ersten Jahr muss die praktische Ausbildung in einem Regelkindergarten absolviert werden, im zweiten Ausbildungsjahr kommen der Bereich Krippe und Hort hinzu.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Klasse I kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.

 

In die Klasse 2 der Berufsfachschule – Sozialpädagogische

Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent – kann aufgenommen werden, wer

  • eine zweijährige Berufsfachschule – Sozialpädagogik – oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
  • eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
  • nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist
  • oder nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und

a)  mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war oder

b)  an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens ein Jahr lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.

Kosten

Für Kopien, Bücher und außerschulische Seminare (eintägig und mehrtägig) entstehen Kosten.

Abschlüsse

Mit dem Abschlusszeugnis wird

  • Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / staatlich geprüfter
    Sozialpädagogischer Assistent zuerkannt
  • Unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahmevoraussetzung für den Besuch der Fachschule Sozialpädagogik erworben.
  • der erweiterte Sekundarabschluss I erworben.
Berechtigungen
  • Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen
  • Besuch der Fachschule Sozialpädagogik
Anmeldung

Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Anmeldung

Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent (in Teilzeit)

Ausbildungsziele

Die Klasse II der Berufsfachschule -Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent- in Teilzeitform ermöglicht auch jungen Müttern und Vätern, die sich in der Familienphase befinden oder die ihre Familie betreuen, eine Berufsausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten. Durch die flexible und
individuelle Gestaltung der Ausbildungszeiten, durch den Einsatz von blended learning, durch die Verlängerung der Ausbildungszeit von 1 auf 1,5 Jahre und durch die individuelle Vereinbarung der Praktikumszeiten mit den Einrichtungen bleibt den Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für die Betreuung der eigenen Familie.

Organisation der Ausbildung
  • 2 Tage/Woche mit jeweils 6 Stunden Unterricht (8:00 Uhr bis 13:10 Uhr)
  • 4 Samstage im Halbjahr (8:00 Uhr bis 13:10 Uhr)
  • 3 Blockwochen, 11 Stunden/Woche Praxis in den Einrichtungen,
  • 60 Stunden Theorie-Praxis-Modul nach Erfordernissen und Vereinbarung, (Online)
  • freie Bearbeitung digitaler Inhalte von Zuhause
Inhalte

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache/Kommunikation
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion

Berufsbezogener Lernbereich – Theorie mit den Modulen:

Zusätzlich wird das Optionale Lernangebot unterrichtet, in dem Unterrichtsinhalte ergänzt oder vertieft werden.

Berufsbezogener Lernbereich – Praxis

Die praktische Ausbildung unterteilt sich in die Module Reflexion der praktischen Ausbildung und Durchführung der praktischen Ausbildung. Die praktische Ausbildung beträgt 600 Stunden und muss in einer Krippeneinrichtung, einer Kindertagesstätte oder im Hort absolviert werden.

Aufnahmevoraussetzungen
  1. In die Berufsfachschule —Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent— kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I — Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt und eine zweijährige Berufsfachschule — Sozialpädagogik — oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
  2. eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
  3. nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist, oder
  4. nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und
    a) mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war oder
    b) an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens ein Jahr lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.
Vergütung

Wird die praktische Ausbildung bei einer Einrichtung eines Delmenhorster Trägers und an der BBS 2 – Kerschensteiner Schule absolviert kann über den Träger der Einrichtung ein 100€ Taschengeld beantragt werden

Es bestehen Möglichkeiten über die Träger der Einrichtungen einen Arbeitsvertrag von mindestens 15 Stunden abzuschließen und somit eine Ausbildungsvergütung zu bekommen

Weiterhin ist die Ausbildung AZAV zertifiziert und kann als Umschulung geltend gemacht werden.

Kosten

Für Kopien, Bücher, Arbeitsmaterialien und außerschulische Seminare entstehen Kosten in Höhe von ca. 150 Euro.

Abschlüsse

Mit dem Abschlusszeugnis wird

  • die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ zuerkannt.
  • unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahmevoraussetzung für den Besuch der Fachschule Sozialpädagogik erworben.
  • der erweiterte Sekundarabschluss I erworben.
Berechtigungen
  • Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen
  • Besuch der Fachschule Sozialpädagogik
Anmeldung

Nächster Ausbildungsbeginn: 14.08.2025
Bewerbungsschluss: 20.02.2025 (Bewerbung danach werden zweitrangig angenommen)

Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Anmeldung

Fachschule Sozialpädagogik

Ausbildungsziele

Die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik ermöglicht die Berufsausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher.

Inhalte
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Naturwissenschaft
  • Mathematik
  • Religion
Berufsbezogener Lernbereich Theorie mit den Fächern:
  • Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
  • Diversität und Inklusion
  • Pädagogische Arbeit mit Gruppen
  • Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
  • Optionale Lernangebote

Berufsbezogener Lernbereich Praxis

Während des Bildungsgangs wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 600 Stunden.

Berechtigungen

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt die Absolventinnen/Absolventen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte(r) Erzieherin/Erzieher“ zu führen. Gleichzeitig wird die allgemeine Fachhochschulreife erworben, sie berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.

Aufnahmevoraussetzungen

Interessenten für die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik weisen nach:

  • den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand,

und

  • die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent“.

oder

  • eine gleichwertige, einschlägige Berufsausbildung.

Als gleichwertig gelten:

  • der erfolgreiche Besuch des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Pädagogik,
  • der erfolgreiche Besuch der Fachschule für Heilerziehungspfleger/-innen,
  • ein pädagogischer Hochschulabschluss mit:
    • dem Profilfach Praxis,
    • einem Betriebspraktikum, oder einem Praktikum, oder einem von Schule oder Hochschule begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern, oder
    • eine mindestens einjährige -für die Fachrichtung einschlägige- Vollzeitberufstätigkeit
Kosten

Für Kopien, Bücher und außerschulische Seminare entstehen pro Schuljahr Kosten in Höhe von ca. 150,- €. Weitere Kosten entstehen für die Ausleihe von Schulbüchern, Kopien und Materialien in Höhe von ca. 50,- €.

Anmeldung

Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Anmeldung

Fachschule Sozialpädagogik (in Teilzeit)

Ausbildungsziele

Die berufsbegleitende Fachschule Sozialpädagogik in Teilzeitform über 36 Monate ermöglicht die Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher. Die Sozialpädagogischen Assistentinnen/ Sozialpädagogischen Assistenten nehmen während ihrer Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin am Unterricht der Fachschule teil. Der Unterricht findet ab dem neuen Durchgang, der am 05.02.2024 startet nun donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:50 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 15:05 Uhr sowie an einem Samstag im Monat von 8:00 Uhr bis 15:05 Uhr statt.

Inhalte
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern
  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Naturwissenschaft
  • Mathematik
  • Religion

Berufsbezogener Lernbereich Theorie

Ausgewählte Module aus der Unter- und Oberstufe:

  • Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
  • Diversität und Inklusion
  • Pädagogische Arbeit mit Gruppen
  • Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
  • Optionale Lernangebote

Berufsbezogener Lernbereich Praxis

Während des Bildungsgangs wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 600 Stunden.

Berechtigungen

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt die Absolventinnen/Absolventen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte(r) Erzieherin/Erzieher“ zu führen. Gleichzeitig wird die allgemeine Fachhochschulreife erworben, sie berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.

Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule – Sozialpädagogik – kann nur aufgenommen werden, wer den
Realschulabschluss besitzt und
  1. einen Arbeitsvertrag über mindestens 19,5 Stunden pro Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachweist,
  2. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis erreicht hat,
  3. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist,
  4. nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer 1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt, oder
  5. einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und
    a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule – Sozialpädagogik – begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
    b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.
Kosten

Für außerschulische Seminare entstehen pro Schuljahr Kosten in Höhe von ca. 50,- €. Weitere Kosten entstehen für die Ausleihe von Schulbüchern, Kopien und Materialien in Höhe von ca. 50,- €.

Anträge zur Finanzierung der Ausbildung können ab sofort über die Einrichtung, bei der die Bewerberinnen und Bewerber als sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten arbeiten, bei der Stadt Delmenhorst bzw. bei der Gemeinde Ganderkesee gestellt werden.

Anmeldung

Der Bewerbungsschluss für diese Schulform ist der 01.10.2023. Die Ausbildung beginnt am 5.02.2024.

Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:

  • Ihren Lebenslauf
  • Eine Kopie Ihres Personalausweises
  • Eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses
  • Falls das noch nicht vorhanden ist, eine
  • Kopie Ihres letzten Halbjahreszeugnisses
  • Arbeitsvertrag über mindestens 19,5 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Anmeldung

Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt – Sozialpädagogik

Klasse 11

Ausbildungsziele

Die Fachoberschule soll die für das Fachhochschulstudium erforderlichen Fach- und Methodenkompetenzen vermitteln und darüber hinaus die für die Berufsausübung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben notwendigen Human- und Sozialkompetenzen fördern. Sie führt nach dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 12 zur Fachhochschulreife.

Aufnahmevoraussetzungen

Das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales ist ein berufliches Aufbaugymnasium. Die allgemeine Hochschulreife (ABITUR) wird nach einer dreijährigen Ausbildung erlangt.

Inhalte

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion

Berufsbezogener Lernbereich mit den entsprechenden Fächern der Fachrichtung und des Schwerpunktes Sozialpädagogik mit den Lerngebieten

  • Lernmethodische Kompetenzen
  • Wahrnehmungs- und Beobachtungskompetenzen
  • Kommunikative Kompetenzen
  • Grundlegende berufsspezifische Kompetenzen
Gliederung der Ausbildung

An 3,5 Tagen in der Woche wird eine praktische Ausbildung (= 960 Stunden Praktika; siehe Übersicht unten) in außerschulischen Einrichtungen durchgeführt. Der fachbezogene Unterricht (= 12 Stunden) wird an 1,5 Tagen/Woche erteilt.

Praktika

Die Praktika sollen nach folgendem Plan abgeleistet werden:

  • In der Klasse 11 ist zusätzlich zum Unterricht ein Praktikum im Umfang von mindestens 960 Stunden in unterschiedlichen Einrichtungen durchzuführen. Es muss auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet werden und einen umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe vermitteln.
  • Es kommen sozialpädagogische bzw. sozialpflegerische Einrichtungen in Frage (zum Beispiel Kindertagesstätten, Horte, Grundschulen, heilpädagogische Institutionen, Jugendheime, Pflegeeinrichtungen etc.)
  • Die Praktikumsbetriebe werden von den Bewerbern und Bewerberinnen selbstständig ausgewählt.

Die Schule übt die Aufsicht über die Durchführung der praktischen Ausbildung aus.

Sonstiges

Für Kopien, Bücher und außerschulische Seminare (eintägig und mehrtägig) entstehen Kosten.

Ausbildungsförderungsmittel können beantragt werden.

Klasse 12

Ausbildungsziele

Die Fachoberschule soll die für das Fachhochschulstudium erforderlichen Fach- und Methodenkompetenzen vermitteln und darüber hinaus die für die Berufsausübung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben notwendigen Human- und Sozialkompetenzen fördern. Sie führt zur Fachhochschulreife.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik, kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Abschluss besitzt und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Abschluss oder eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nachweist.

Aufgenommen werden kann auch, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist, zum Beispiel

  • den einer zweijährigen Berufsfachschule, die zu einem schulischen Abschluss führt und einem anschließenden fachbezogenen Praktikum von insgesamt 960 Stunden,

oder

  • den einer einjährigen Berufsfachschule für Realschulabsolventen/-absolventinnen und einem anschließenden fachbezogenen Praktikum von insgesamt 960 Stunden,

oder

  • den einer 11. Klasse eines Beruflichen Gymnasiums und einem anschließenden fachbezogenen Praktikum von insgesamt 960 Stunden.
Inhalte

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:

  •  Deutsch
  •  Englisch
  •  Mathematik
  •  Naturwissenschaft
  •  Politik
  •  Sport
  • Religion

Berufsbezogener Lernbereich mit den Fächern:

  •  Informationsverarbeitung
  • Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
  • Sozialpädagogik mit den Lerngebieten:
    • Erziehungs- und Bildungsprozesse in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung
    • Aufgaben der Sozialpädagogik/Sozialarbeit
    • Individuelle Entwicklungsprozesse
    • Kulturelle Ausdrucksformen

 

Sonstiges

Für Kopien, Bücher und außerschulische Seminare (eintägig und mehrtägig) entstehen Kosten.

Ausbildungsförderungsmittel können beantragt werden.

Anmeldung

Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Anmeldung
Anmeldung

Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Anmeldung

Berufliches Gymnasium Gesundheit-Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik

Ausbildungsziele

Das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales ist ein berufliches Aufbaugymnasium. Die allgemeine Hochschulreife (ABITUR) wird nach einer dreijährigen Ausbildung erlangt.

Gliederung der Ausbildung

Die dreijährige Ausbildung teilt sich in eine einjährige Einführungsphase (Klasse 11) und eine zweijährige Qualifikationsphase (Klasse 12 und Klasse 13) auf.

Eine der Zielsetzungen in der Einführungsphase ist es, – mit Rücksicht auf die verschiedenen Vorkenntnisse der Schüler/-innen – in den Profil-, Kern- und Ergänzungsfächern die notwendigen theoretischen Grundlagen für eine erfolgreiche Teilnahme in der Qualifikationsphase zu schaffen.

In der Qualifikationsphase werden die Inhalte in den Profilfächern, den Kernfächern und den Ergänzungsfächern vertieft und die vorgeschriebenen Qualitätsstandards für das Zentralabitur vermittelt. Der Schwerpunkt liegt im sozialpädagogischen Bereich.

Die Fächer in der Abiturprüfung

Das erste Prüfungsfach ist das beruflich orientierte Profilfach Sozialpädagogik.
Das zweite und das dritte Prüfungsfach müssen zwei der drei Fächer Deutsch oder Englisch oder Mathematik sein.
Das vierte Prüfungsfach ist Betriebs- und Volkswirtschaft.
Das fünfte Prüfungsfach kann aus Deutsch, Englisch, Spanisch, Mathematik oder Biologie ergänzend gewählt werden.
Das vierte oder fünfte Prüfungsfach wird nach Wahl des Schülers/der Schülerin nur mündlich geprüft.

Aufnahmevoraussetzungen

In das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales kann aufgenommen werden, wer den Erweiterten Sekundarabschluss I nachweist.

Es können auch Schüler/-innen aufgenommen werden, die noch keine zweite Fremdsprache erlernt haben. Diese Schüler/-innen müssen durchgehend am Fremdsprachenunterricht in Spanisch teilnehmen.

Inhalte
Berechtigungen

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abiturprüfung nach Klasse 13 des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales wird die allgemeine Hochschulreife erlangt. Sie berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen. Die Besonderheit des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik ist das Ziel, neben dem Abitur ebenso den Berufsabschluss der Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin/des Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten zu erwerben.

Anmeldung

Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Anmeldung