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Dez 20

Delmenhorster Teilzeitmodell für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die BBS II Delmenhorst richtet zum Schuljahr 2019/20 das Teilzeitmodell für die Ausbildung zum Erzieher/ zur Erzieherin sowie zum Sozialpädagogischen Assistenten/ zur Sozialpädagogischen Assistentin ein.

Delmenhorster Teilzeitmodell in der Ausbildung zum sozialpädagogischen Assistenten/-in

Ziel:
Flexible und individuelle Gestaltung der Ausbildungszeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch kurze und möglichst wenige Unterrichtstage und dem Einsatz von blended learning; weniger Belastung durch die Verlängerung der Ausbildungszeit von 1 auf 1,5 Jahre und individuelle Vereinbarungen mit den Einrichtungen über die Praktikumszeiten. Dadurch gelingt es, genügend Zeit für die eigene Familie zu haben.

Zielgruppe:
Junge Mütter (und Väter) die eine Ausbildung abgeschlossen und Berufserfahrungen (mindestens 3 Jahre) gesammelt haben oder die über Erfahrungen im Bereich der Kindertagespflege verfügen oder die eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen; die jetzt ihre Familie versorgen und ihre Kinder betreuen und sich eine neue berufliche Ausrichtung in der KiTa oder dem Hort vorstellen können.

Voraussetzungen:
Lt. BBS-VO für Klasse II der Ausbildung: Einen Realschulabschluss und
1. eine zweijährige Berufsfachschule – Sozialpädagogik – oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
2. eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
3. nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist oder
4. nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und
a) mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war oder
b) an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens ein Jahr lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.

Vergütung:
Förderung durch Stadt, Land oder Bund ist in Aussicht gestellt, konkret liegen keine Aussagen vor. 150,- €/Monat Förderung durch das Land nach positiver Antragsstellung.

Umfang in den 1,5 Jahren Ausbildung:
2 Tage/Woche Unterricht ergänzt durch geplante 4 Blockwochen, 11 Stunden/Woche Praxis in den Einrichtungen, 60 Stunden Theorie-Praxis Modul nach Erfordernissen und Vereinbarung, freie Bearbeitung
digitaler Inhalte von Zuhause.

Delmenhorster Teilzeitmodell für die Erzieherausbildung mit Schwerpunkt Elementarbereich

Ziel:
Die sozialpädagogischen Assistenten/-innen nehmen während ihrer Ausbildung zum Erzieher/-in an zwei Tagen in der Woche am Unterricht teil und stehen an drei Tagen in der Woche den Einrichtungen weiterhin auf vertraglicher Basis zur Verfügung. Durch den gewählten Schwerpunkt bleiben sie dem Elementarbereich erhalten, das vorgeschriebene weitere Arbeitsfeld wird durch ein Blockpraktikum erfüllt. Keine Überbelastung der Teilnehmer durch regelmäßige Abend- und Wochenendveranstaltungen.

Zielgruppe:
Sozialpädagogische Assistenten/-innen, die dauerhaft im Elementarbereich arbeiten wollen, dort ihre berufliche Perspektive sehen, die über einen Vertrag mit einer Einrichtung aus dem Elementarbereich verfügen und sich weiterqualifizieren wollen und an sozialpädagogische Assistenten/-innen, die Ausbildung, Berufstätigkeit und Familie miteinander vereinbaren möchten und müssen.

Voraussetzungen lt. BBS-VO:
In die Fachschule – Sozialpädagogik – kann nur aufgenommen werden, wer
den Realschulabschluss besitzt und
1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte
Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis erreicht hat,
2. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist,
3. nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer 1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt, oder
4. einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und
a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule – Sozialpädagogik – begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.

Neu:

  • Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger,
  • Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrer
  • Ergotherapeutin/Ergotherapeut, Logopädin/Logopäde, Gesundheits- und
  • Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, die
    einen von der FS Sozialpädagogik begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern, oder mindestens ein Jahr für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit nachweisen.

Vergütung:
Grundlage ist die vertragliche Vereinbarung zwischen Einrichtung und Absolvent. Für die geleisteten Stunden als sozialpädagogischer Assistent/-in sollte sich die Vergütung grundsätzlich am Tariflohn orientieren.

Umfang in den 3 Jahren Ausbildung:
1 Tag/Woche 9 Stunden Unterricht und 2 Stunden an den weiteren Nachmittagen, 1 Blockwoche am Ausbildungsbeginn, 600 Praxisstunden in den Einrichtungen müssen nachgewiesen werden, Facharbeit im 5. Semester, 6 Wochen Blockpraktikum am Ende der Ausbildung in einem anderen Arbeitsfeld mit Abschlussprüfung, freie Bearbeitung digitaler Inhalte von Zuhause.