Jeder Schüler und jede Schülerin, der/ die zum Schuljahresende 2024/25 eine allgemeinbildende Schule vor Erfüllung seiner 12-jährigen Schulpflicht verlässt, bleibt grundsätzlich innerhalb des berufsbildenden Schulwesens schulpflichtig.
Wer nach den Sommerferien eine Ausbildung gewerblich-technischer Fachrichtung beginnt, muss sich zum Schuljahresbeginn am 14.08.2025, dem ersten Schultag nach den Sommerferien, um
8.00 Uhr zur Einschulung in der Berufsbildenden Schule II Kerschensteiner-Schule, Wiekhorner Heuweg 56-58, 27753 Delmenhorst, melden. Der Termin gilt auch, wenn das Ausbildungsverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt im kommenden Schuljahr beginnt.
Mitzubringen sind:
1. das letzte Schulzeugnis (Original oder Fotokopie),
2. Kopie des Ausbildungsvertrages,
3. Anschrift des Ausbildungsbetriebes,
4. Kopie des Personalausweises und
5. Schreibzeug.
Für Schüler und Schülerinnen, die eine berufliche Vollzeitschule besuchen werden, ist der in der Aufnahmezusage angegebene Einschulungstermin maßgeblich.
Alle übrigen Schüler, die weder ein Ausbildungsverhältnis eingehen noch eine Zusage für eine berufliche Vollzeitschule erhalten haben, müssen sich ebenfalls am 14. August 2025 um 8.00 Uhr in den Berufsbildenden Schulen II, Wiekhorner Heuweg 56-58, 27753 Delmenhorst, zwecks Erfüllung ihrer Schulpflicht melden.
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