Fachschulen
Fachschule Sozialpädagogik
Ausbildungsziele
Die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik ermöglicht die Berufsausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher.
Inhalte
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Naturwissenschaft
- Mathematik
- Religion
- Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
- Diversität und Inklusion
- Pädagogische Arbeit mit Gruppen
- Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
- Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich Praxis
Während des Bildungsgangs wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 600 Stunden.
Berechtigungen
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt die Absolventinnen/Absolventen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte(r) Erzieherin/Erzieher“ zu führen. Gleichzeitig wird die allgemeine Fachhochschulreife erworben, sie berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.
Aufnahmevoraussetzungen
Interessenten für die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik weisen nach:
- den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand,
und
- die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent“.
oder
- eine gleichwertige, einschlägige Berufsausbildung.
Als gleichwertig gelten:
- der erfolgreiche Besuch des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Pädagogik,
- der erfolgreiche Besuch der Fachschule für Heilerziehungspfleger/-innen,
- ein pädagogischer Hochschulabschluss mit:
- dem Profilfach Praxis,
- einem Betriebspraktikum, oder einem Praktikum, oder einem von Schule oder Hochschule begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern, oder
- eine mindestens einjährige -für die Fachrichtung einschlägige- Vollzeitberufstätigkeit
Kosten
Für Kopien, Bücher und außerschulische Seminare entstehen pro Schuljahr Kosten in Höhe von ca. 150,- €. Weitere Kosten entstehen für die Ausleihe von Schulbüchern, Kopien und Materialien in Höhe von ca. 50,- €.
Anmeldung
Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:
- Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Abschlusszeugnisses
- Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Fachschule Sozialpädagogik (in Teilzeit)
Ausbildungsziele
Die berufsbegleitende Fachschule Sozialpädagogik in Teilzeitform über 36 Monate ermöglicht die Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher. Die Sozialpädagogischen Assistentinnen/ Sozialpädagogischen Assistenten nehmen während ihrer Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin am Unterricht der Fachschule teil. Der Unterricht findet ab dem neuen Durchgang, der am 05.02.2024 startet nun donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:50 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 15:05 Uhr sowie an einem Samstag im Monat von 8:00 Uhr bis 15:05 Uhr statt.
Inhalte
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Naturwissenschaft
- Mathematik
- Religion
Berufsbezogener Lernbereich Theorie
Ausgewählte Module aus der Unter- und Oberstufe:
- Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
- Diversität und Inklusion
- Pädagogische Arbeit mit Gruppen
- Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
- Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich Praxis
Während des Bildungsgangs wird zusätzlich eine praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 600 Stunden.
Berechtigungen
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt die Absolventinnen/Absolventen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte(r) Erzieherin/Erzieher“ zu führen. Gleichzeitig wird die allgemeine Fachhochschulreife erworben, sie berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.
Aufnahmevoraussetzungen
Realschulabschluss besitzt und
- einen Arbeitsvertrag über mindestens 19,5 Stunden pro Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachweist,
- die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis erreicht hat,
- eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist,
- nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer 1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt, oder
- einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und
a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule – Sozialpädagogik – begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.
Kosten
Für außerschulische Seminare entstehen pro Schuljahr Kosten in Höhe von ca. 50,- €. Weitere Kosten entstehen für die Ausleihe von Schulbüchern, Kopien und Materialien in Höhe von ca. 50,- €.
Anträge zur Finanzierung der Ausbildung können ab sofort über die Einrichtung, bei der die Bewerberinnen und Bewerber als sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten arbeiten, bei der Stadt Delmenhorst bzw. bei der Gemeinde Ganderkesee gestellt werden.
Anmeldung
Der Bewerbungsschluss für diese Schulform ist der 01.10.2023. Die Ausbildung beginnt am 5.02.2024.
Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:
- Ihren Lebenslauf
- Eine Kopie Ihres Personalausweises
- Eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses
- Falls das noch nicht vorhanden ist, eine
- Kopie Ihres letzten Halbjahreszeugnisses
- Arbeitsvertrag über mindestens 19,5 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Fachschule Elektrotechnik (Technikerschule) in Vollzeit
Ausbildungsziele
Die zweijährige Fachschule Elektrotechnik – Technikerschule – wendet sich an Fachkräfte aus Industrie und Handwerk, die einen beruflichen Aufstieg planen. Im Zentrum dieser Ausbildung stehen die Energie- und Anlagentechnik. Die moderne Ausstattung unserer Schule mit Lehrmitteln, EDV-Anlagen und Maschinen gewährleistet eine Qualifikation auf dem aktuellen Stand der Technik. Von Studierenden, die ihre Ausbildung selbst finanzieren, beispielsweise über das Meister-BAföG, erheben wir als staatliche Schule keine Studiengebühren und keine Prüfungsgebühren.
Gliederung der Ausbildung
Berufsübergreifender Lernbereich: 14 Wochenstunden in zwei Jahren
- Deutsch
- Englisch (B2)
- Mathematik
- Naturwissenschaften
- Politik
Fachrichtungsbezogener Bereich ist in acht Module aufgeteilt: 46 Wochenstunden in zwei Jahren
- Projektmanagement (Modul 1)
- Informationstechnik – Technische Kommunikation mit Übungen (Module 2/3)
- Elektrotechnik Grundlagen (Module 2/3)
- Energietechnik I (Modul 2)
- Energietechnik II (Modul 3)
- Steuerungs- und Regelungstechnik (Module 2/3)
- Systemtechnik (Modul 4)
- Gebäude- und Informationstechnik (Modul 4)
- Produktionslogistik und Produktionsorganisation (Modul 5)
- Produktionsplanung und Produktionssteuerung (Modul 5)
- Mitarbeiterführung, Berufs- und Arbeitspädagogik (Modul 6)
- Qualitätsmanagement (Modul 7)
- Betriebswirtschaft (Modul 8)
+ Projektarbeit: 4 Wochenstunden im zweiten Jahr
Im 2. Ausbildungsjahr ist ein Projekt in den berufsbezogenen Lernbereichen mit einem Stundenanteil von mindestens 4 Wochenstunden durchzuführen.
Als zusätzliches Angebot besteht die Möglichkeit, den Ausbildereignungsschein zu erwerben.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule Elektrotechnik kann aufgenommen werden, wer
- den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt,
- eine einschlägige berufliche Erstausbildung erfolgreich abgeschlossenen hat und eine mindestens einjährige entsprechende berufliche Tätigkeit nachweist oder eine mindestens siebenjährige einschlägige Berufstätigkeit aufweist und
- den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt.
Aufnahmebestätigung
Die Bewerber erhalten einen Bescheid über die Aufnahme. Die Aufnahme erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung aller geforderten Voraussetzungen.
Hinweise
Von Studierenden, die ihre Ausbildung selbst finanzieren, beispielsweise über das Meister-BAföG, erheben wir als staatliche Schule keine Studiengebühren und keine Prüfungsgebühren.
Berechtigungen
Mit der erfolgreichen Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin – Fachrichtung Elektrotechnik – und die Fachhochschulreife erworben.
Anmeldung
Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen (Fotokopien beglaubigt):
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises
- Abschlusszeugnis der letzten allgemeinbildenden Schule
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Gesellenbrief/Facharbeiterbrief
- Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über die Dauer der Berufspraxis nach der Ausbildung
Fachschule Maschinentechnik (Technikerschule) in Vollzeit
Ausbildungsziele
Die zweijährige Fachschule Maschinentechnik – Technikerschule – wendet sich an Fachkräfte aus Industrie und Handwerk, die einen beruflichen Aufstieg planen. Im Zentrum dieser Ausbildung steht die computergestützte Fertigung und Fertigungsplanung. Die moderne Ausstattung unserer Schule mit Lehrmitteln, EDV-Anlagen und Maschinen gewährleistet eine Qualifikation auf dem aktuellen Stand der Technik.
Gliederung der Ausbildung
Berufsübergreifender Lernbereich: 14 Wochenstunden in zwei Jahren
- Deutsch
- Englisch (B2)
- Mathematik
- Naturwissenschaften
- Politik
Fachrichtungsbezogener Bereich ist in acht Module aufgeteilt: 46 Wochenstunden in zwei Jahren
- Projektmanagement (Modul 1)
- Informationstechnik – Technische Kommunikation mit Übungen (Module 2/3)
- Fertigungsmaschinen und Fertigungsverfahren (Modul 2)
- Entwicklung und Konstruktion I (Modul 2)
- Entwicklung und Konstruktion II (Modul 3)
- Steuerungs- und Regelungstechnik (Modul 3)
- Systemtechnik (Modul 4)
- Automatisierungstechnik (Modul 4)
- Produktionsplanung und Produktionssteuerung (Modul 5)
- Produktionslogistik und Produktionsorganisation (Modul 5)
- Mitarbeiterführung, Berufs- und Arbeitspädagogik (Modul 6)
- Qualitätsmanagement (Modul 7)
- Betriebswirtschaft (Modul 8)
+ Projektarbeit: 4 Wochenstunden im zweiten Jahr
Im 2. Ausbildungsjahr ist ein Projekt in den berufsbezogenen Lernbereichen mit einem Stundenanteil von mindestens 4 Wochenstunden durchzuführen.
Als zusätzliches Angebot besteht die Möglichkeit, den Ausbildereignungsschein zu erwerben.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule Maschinentechnik kann aufgenommen werden, wer
- den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt,
- eine einschlägige berufliche Erstausbildung erfolgreich abgeschlossenen hat und eine mindestens einjährige entsprechende berufliche Tätigkeit nachweist oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit aufweist und
- den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt.
Aufnahmebestätigung
Die Bewerber erhalten einen Bescheid über die Aufnahme. Die Aufnahme erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung aller geforderten Voraussetzungen.
Hinweise
Von Studierenden, die ihre Ausbildung selbst finanzieren, beispielsweise über das Meister-BAföG, erheben wir als staatliche Schule keine Studiengebühren und keine Prüfungsgebühren.
Berechtigungen
Mit der erfolgreichen Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin – Fachrichtung Elektrotechnik – und die Fachhochschulreife erworben.
Anmeldung
Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen (Fotokopien beglaubigt):
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises
- Abschlusszeugnis der letzten allgemeinbildenden Schule
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Gesellenbrief/Facharbeiterbrief
- Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über die Dauer der Berufspraxis nach der Ausbildung