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Berufsfachschule

Berufsfachschulen

Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege – Schwerpunkt Persönliche Assistenz für Realschulabsolventen/innen

Ausbildungsziele

Die einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz ist das erste Jahr der beruflichen Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten, Schwerpunkt Familienpflege.

Inhalte

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache/Kommunikation
  • Politik
  • Sport
  • Religion

Berufsbezogener Lernbereich – Theorie mit den Lernfeldern:

  • Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren
  • Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen ausführen
  • Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden
  • Optionales Lernfeld (eins aus drei) an unserer Schule derzeit:
    An Demenz erkrankte Menschen wahrnehmen und begleiten

Berufsbezogener Lernbereich – Praxis mit den oben genannten Lernfeldern

Praktische Ausbildung

Während der einjährigen Ausbildung wird eine praktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, der Therapie, der Heilerziehungspflege oder der Altenpflege durchgeführt.

Aufnahmevoraussetzungen

Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand

Kosten

Für Kopien, Bücher, Nahrungszubereitung und außerschulische Seminare (eintägig und mehrtägig) entstehen Kosten.

Berechtigungen

Der erfolgreiche Besuch der einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege führt

  • bei Vorliegen bestimmter Leistungen zum Erweiterten Sekundarabschluss I, der nach Maßgabe der Aufnahmebedingungen zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II, z. B. des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales, berechtigt.
  • zur Erfüllung der Schulpflicht, wenn kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.
  • zur möglichen Aufnahme in die Fachschule Heilerziehungspflege
  • zur möglichen Aufnahme in die Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz.

Anmeldung

Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Anmeldung

Berufsfachschule Informationstechnische Assistenz für Realschulabsolventen/innen

Ausbildungsziele

Ziel dieser Schulform ist es, junge Menschen auf zukünftige Anforderungen der Informationsgesellschaft vorzubereiten und eine möglichst praxisnahe Ausbildung für Programmierung, Installation, Verkauf, Wartung und Bedienung von Rechneranlagen anzubieten. Durch die vorgeschriebene Stundentafel und die Einbeziehung der regionalen Betriebe und durch das betreute Praktikum werden die Ausbildungsinhalte weitgehend an die Bedürfnisse der aufnehmenden Betriebe angepasst.

Inhalte

In der Verordnung über berufsbildende Schulen werden für die Berufsfachschule „Informationstechnische Assistentin/Informationstechnischer Assistent“ die Unterrichtsinhalte in „Lernbereiche“ unterteilt. Es gibt einen berufsübergreifenden Lernbereich mit allgemeinbildenden Fächern und den berufsbezogenen Lernbereich mit den verschiedenen Lernfeldern – weiter unterteilt in Theorie und Praxis. Der wesentliche Unterschied zum herkömmlichen Unterricht in „Fächern“ ist, dass die Inhalte der verschiedenen Lernfächer durch „Lernsituationen“ miteinander verknüpft werden. Die Lernbereiche und die Lernfelder sind im folgenden aufgeführt:

Allgemeinbildender Lernbereich mit den Fächern:

  •  Deutsch/Kommunikation
  •  Englisch/Kommunikation
  •  Politik
  •  Sport
  • Religion

Berufsbezogener Lernbereich – Theorie mit den Lernfeldern:

  • Technische Dokumente erstellen und verwalten
  • Rechner in technische Prozesse einbinden
  • PC-Systeme planen, einrichten und administrieren
  • Datenbanken planen, erstellen und pflegen
  • Rechnernetze nach Vorgaben einrichten
  • Software für technische Anwendungen entwickeln und anpassen
  • Energieversorgung für informationstechnische Systeme sicherstellen
  • Projekte planen, durchführen und auswerten

Berufsbezogener Lernbereich – Praxis mit den Lernfeldern:

  • Technische Dokumente erstellen und verwaltenR
  • Rechner in technische Prozesse einbinden
  • PC-Systeme planen, einrichten und administrieren
  • Datenbanken planen, erstellen und pflegen
  • Rechnernetze nach Vorgaben einrichten
  • Software für technische Anwendungen entwickeln und anpassen
  • Energieversorgung für informationstechnische Systeme sicherstellen
  • Projekte planen, durchführen und auswerten

Aufnahmevoraussetzungen

In die Berufsfachschule „Informationstechnische Assistentin/Informationstechnischer Assistent“ kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erworben hat oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann.

Projektarbeit

Im zweiten Ausbildungsjahr wird eine Projektarbeit in Kleingruppen angefertigt. Die Schülerinnen und Schüler suchen sich gemeinsam mit ihren Lehrern ein Projektthema aus den berufsbezogenen Lernfeldern aus, dabei soll das Projektthema möglichst Inhalte aus mehreren Lernfeldern aufgreifen. Für die Projektarbeit wird im ersten Halbjahr des zweiten Jahres voraussichtlich ein vollständiger Schultag zur Verfügung gestellt.

Praktische Ausbildung

Zudem findet im zweiten Ausbildungsjahr eine praktische Ausbildung (Praktikum) in Betrieben statt. Die Ausbildung dauert vier Wochen. Durch die praktische Ausbildung erhalten die Schülerinnen und Schüler Kontakte zu den einschlägigen Betrieben, vielleicht ergibt sich so für den einen oder den anderen Schüler/die eine oder die andere Schülerin dadurch ein Arbeitsplatz.

Berechtigungen

Mit dem erfolgreichen Besuch der zweijährigen „Berufsfachschule Informationstechnische Assistentin/Informationstechnischer Assistent“ wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Informationstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter Informationstechnischer Assistent“ zu führen.

Anmeldung

Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Anmeldung

Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent

Ausbildungsziele

Die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent ermöglicht die Berufsausbildung zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin oder zum staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten.

Die Ausbildung befähigt Sie als Zweitkraft in dem sozialpädagogischen Arbeitsfeld mit Kindern zu arbeiten. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Anforderungen der sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches vertraut. Sie lernen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse im Team zu gestalten. Dazu erwerben Sie pädagogische Grundlagen wie Beobachtungsfähigkeit, Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung und zur bedürfnisorientierten Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Prozesse.

Inhalte

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache/Kommunikation
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion

Berufsbezogener Lernbereich – Theorie mit den Modulen:

Zusätzlich wird das Optionale Lernangebot unterrichtet, in dem Unterrichtsinhalte ergänzt oder vertieft werden.

Berufsbezogener Lernbereich – Praxis

Die praktische Ausbildung unterteilt sich in die Module Reflexion der praktischen Ausbildung und Durchführung der praktischen Ausbildung. Die praktische Ausbildung beträgt 840 Stunden, und für Quereinsteiger (in Klasse II) 600 Stunden. Im ersten Jahr muss die praktische Ausbildung in einem Regelkindergarten absolviert werden, im zweiten Ausbildungsjahr kommen der Bereich Krippe und Hort hinzu.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Klasse I kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.

 

In die Klasse 2 der Berufsfachschule – Sozialpädagogische

Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent – kann aufgenommen werden, wer

  • eine zweijährige Berufsfachschule – Sozialpädagogik – oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
  • eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
  • nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist
  • oder nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und
  1. a)  mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war oder
  2. b)  an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens ein Jahr lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.

Kosten

Für Kopien, Bücher und außerschulische Seminare (eintägig und mehrtägig) entstehen Kosten.

Abschlüsse

Mit dem Abschlusszeugnis wird

  • Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / staatlich geprüfter
    Sozialpädagogischer Assistent zuerkannt
  • Unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahmevoraussetzung für den Besuch der Fachschule Sozialpädagogik erworben.
  • der erweiterte Sekundarabschluss I erworben.

Berechtigungen

  • Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen
  • Besuch der Fachschule Sozialpädagogik

Anmeldung

Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Anmeldung

Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent (in Teilzeit)

Ausbildungsziele

Die Klasse II der Berufsfachschule -Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent- in Teilzeitform ermöglicht auch jungen Müttern und Vätern, die sich in der Familienphase befinden oder die ihre Familie betreuen, eine Berufsausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten. Durch die flexible und
individuelle Gestaltung der Ausbildungszeiten, durch den Einsatz von blended learning, durch die Verlängerung der Ausbildungszeit von 1 auf 1,5 Jahre und durch die individuelle Vereinbarung der Praktikumszeiten mit den Einrichtungen bleibt den Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für die Betreuung der eigenen Familie.

Organisation der Ausbildung

  • 2 Tage/Woche mit jeweils 6 Stunden Unterricht (8:00 Uhr bis 13:10 Uhr)
  • 4 Samstage im Halbjahr (8:00 Uhr bis 13:10 Uhr)
  • 3 Blockwochen, 11 Stunden/Woche Praxis in den Einrichtungen,
  • 60 Stunden Theorie-Praxis-Modul nach Erfordernissen und Vereinbarung, (Online)
  • freie Bearbeitung digitaler Inhalte von Zuhause

Inhalte

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache/Kommunikation
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion

Berufsbezogener Lernbereich – Theorie mit den Modulen:

Zusätzlich wird das Optionale Lernangebot unterrichtet, in dem Unterrichtsinhalte ergänzt oder vertieft werden.

Berufsbezogener Lernbereich – Praxis

Die praktische Ausbildung unterteilt sich in die Module Reflexion der praktischen Ausbildung und Durchführung der praktischen Ausbildung. Die praktische Ausbildung beträgt 600 Stunden und muss in einer Krippeneinrichtung, einer Kindertagesstätte oder im Hort absolviert werden.

Aufnahmevoraussetzungen

  1. In die Berufsfachschule —Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent— kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I — Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt und eine zweijährige Berufsfachschule — Sozialpädagogik — oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
  2. eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
  3. nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist, oder
  4. nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und
    a) mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war oder
    b) an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens ein Jahr lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.

Vergütung

Wird die praktische Ausbildung bei einer Einrichtung eines Delmenhorster Trägers und an der BBS II – Kerschensteiner Schule absolviert kann über den Träger der Einrichtung ein 100€ Taschengeld beantragt werden

Es bestehen Möglichkeiten über die Träger der Einrichtungen einen Arbeitsvertrag von mindestens 15 Stunden abzuschließen und somit eine Ausbildungsvergütung zu bekommen

Weiterhin ist die Ausbildung AZAV zertifiziert und kann als Umschulung geltend gemacht werden.

Kosten

Für Kopien, Bücher, Arbeitsmaterialien und außerschulische Seminare entstehen Kosten in Höhe von ca. 150 Euro.

Abschlüsse

Mit dem Abschlusszeugnis wird

  • die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ zuerkannt.
  • unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahmevoraussetzung für den Besuch der Fachschule Sozialpädagogik erworben.
  • der erweiterte Sekundarabschluss I erworben.

Berechtigungen

  • Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen
  • Besuch der Fachschule Sozialpädagogik

Anmeldung

Nächster Ausbildungsbeginn: 14.08.2025
Bewerbungsschluss: 20.02.2025 (Bewerbung danach werden zweitrangig angenommen)

Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Anmeldung

Berufsfachschule Pflegeassistenz

Ausbildungsziele

Die zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz ermöglicht die Berufsausbildung zur Pflegeassistentin bzw. zum Pflegeassistenten. Die Assistenzkräfte unterstützen die Fachkräfte bei der Pflege, Betreuung und Versorgung von Menschen aller Altersstufen, die vorübergehend oder auf Dauer aufgrund ihrer Lebenssituation und/oder gesundheitlichen/sozialen Einschränkungen Unterstützung bei ihrer selbstständigen Lebensführung benötigen. 

Inhalte

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern: 

  • Deutsch/Kommunikation 
  • Fremdsprache/Kommunikation 
  • Mathematik 
  • Politik 
  • Sport 
  • Religion 

Berufsbezogener Lernbereich – Theorie mit den Fächern: 

  • Arbeits- und Beziehungsprozesse 
  • Unterstützung des Menschen 
  • Pflege von Menschen 
  • Optionale Lernangebote 

Berufsbezogener Lernbereich – Praxis 

  • Praktische Ausbildung (24 Wochen) 

Praktische Ausbildung

Während der zweijährigen Ausbildung wird eine praktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege durchgeführt. 

Kosten

Der Schulbesuch ist kostenlos. Für Kopien, Bücher, Materialien, Besichtigungen, Kurse usw. entstehen Kosten.

Berechtigungen

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird 

  • die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Pflegeassistentin/Pflegeassistent“ zuerkannt, 
  • bei entsprechenden Bedingungen der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erworben, 
  • die Möglichkeit zum Einstieg in die Klasse II der 3-jährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann eröffnet. 

Aufnahmevoraussetzungen

In die Klasse I kann aufgenommen werden, wer mindestens den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist. Erforderlich ist weiterhin ein polizeiliches Führungszeugnis, der Nachweis der erforderlichen Impfungen und der Nachweis der gesundheitlichen Eignung. 

Für diese Berufsausbildung werden persönliche Eigenschaften, wie z. B. Einfühlsamkeit, Geduld, Freundlichkeit und Kontakt- und Teamfähigkeit vorausgesetzt. 

In die Klasse II (Einstieg für Menschen mit beruflicher oder ehrenamtlicher Vorerfahrung) kann aufgenommen werden, wer 

  1. eine zweijährige Berufsfachschule – Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege- oder eine gleichwertige einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
  2. mindestens einen Sekundarabschlusses I – Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen und

a) ein Jahr in Vollzeit als Hilfskraft im Pflegebereich oder 

b) ein Jahr in Vollzeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im pflegenahen Bereich einer ambulanten oder stationären 

c) Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus oder 

d) auch ehrenamtlich mindestens drei Jahre im Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes tätig war, 

  1. nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen oder
  2. nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Alltagsbegleitung im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und mindestens zwei Jahre lang in der Alltagsbegleitung tätig war.

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen) 

Die praktische Ausbildung in Klasse II verkürzt sich anteilig. Ebenso entstehen weniger Kosten für Kopien, Bücher, Materialien, Besichtigungen, Kurse usw. 

Der Einstieg unter o. g. Voraussetzungen in die Klasse II der Berufsfachschule Pflegeassistenz ist eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung.  

Anmeldung

Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Anmeldung